Forschungspeptide in Europa: Der rechtliche Rahmen verständlich erklärt

In der Europäischen Union sind Peptide, die für die In-vitro-Forschung bestimmt sind, unter bestimmten strengen Voraussetzungen legal vermarktbar:
- Sie dürfen nicht als Arzneimittel dargestellt werden
- Sie sind nicht für den menschlichen oder tierischen Verzehr bestimmt
- Sie müssen ausschließlich zu wissenschaftlichen Forschungszwecken verkauft werden
Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) regelt chemische Stoffe auf dem europäischen Markt. Seriöse Hersteller und Vertreiber halten sich an diese Vorgaben und können auf Anfrage Konformitätsdokumente vorlegen.
Für Käufer sind einige wesentliche Qualitätskriterien zu beachten:
- Analysezertifikat (CoA) für jede Charge
- Durch HPLC überprüfte Reinheit (mindestens 98%)
- Durch Massenspektrometrie bestätigte Identität
- Eingehaltene Lager- und Transportbedingungen
Peptide, die als "Nahrungsergänzungsmittel" oder mit gesundheitsbezogenen Angaben verkauft werden, sind in den meisten EU-Ländern illegal, wenn sie keine Marktzulassung (MA) besitzen.
Bei Lab Peptides France halten wir diesen regulatorischen Rahmen gewissenhaft ein : Unsere Peptide werden ausschließlich für die Laborforschung verkauft.



